Legitimationsanforderungen für die Aktivierung eines Mobilfunkauftrages

Folgende Unterlagen (als Kopie) benötigen wir als Legitimation von Ihnen zur Vorlage beim Provider, um die Aktivierung Ihres Mobilfunkauftrages ausführen zu können.

 

 

 

Bürger aus Deutschland


Erforderlich: Art des Nachweises:
Bankverbindung EC-Karte
Ausweis deutscher Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis oder deutscher Reisepass inkl. einer Meldebescheinigung

 

 

Bürger aus den EU-Ländern


Erforderlich: Art des Nachweises:
Bankverbindung EC-Karte
Ausweis ausländischer Reiseausweis
Sonstige Nachweise Meldebescheinigung
Freizügigkeitsbescheinigung oder Aufenthaltstitel

 

 

Bürger aus Nicht-EU-Ländern


Erforderlich: Art des Nachweises:
Bankverbindung EC-Karte
Ausweis ausländischer Reiseausweis
Sonstige Nachweise

Meldebescheinigung

Aufenthaltstitel (mind. 24 Monate) oder Aufenhaltsberechtigung

 

 

 

 

Geschäftskunden aus Deutschland mit Handelsregistereintrag


Erforderlich: Art des Nachweises:
Bankverbindung EC-Karte
Geschäftsdaten

Geschäftsführer/Ansprechpartner inkl. Ausweis

Amtsgericht

Handelsregistereintrag

 

 

Geschäftskunden aus Deutschland ohne Handelsregistereintrag


Erforderlich: Art des Nachweises:
Bankverbindung EC-Karte
Geschäftsdaten

Geschäftsführer/Ansprechpartner inkl. Ausweis

Amtsgericht

Gewerbeanmeldung

 

 

 

 

Erläuterungen zu den einzelnen Nachweisen

 

EC-Karte

Die EC-Karte mit Magnetstreifen die Sie von Ihrer Bank erhalten um an den Bankterminals Geld abzuheben und der Möglichkeit des bargeldlosen Zahlens via PIN oder Unterschrift.


deutscher Personalausweis
Ihr gültiger deutscher  Personalausweis.


deutscher Reisepass
Ihr gültiger Reisepass.


vorläufiger Personalausweis            
Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen von der Stadt/Meldebehörde/Rathaus etc. ausgestellt. Diesen können Sie in Anspruch nehmen, wenn der neue Personalausweis beantragt, aber noch nicht ausgestellt worden ist. Der vorläufige Pass ist kostenpflichtig.


ausländischer Reiseausweis

Ihr gültiger ausländischer Reiseausweis. Bei diesem Ausweis benötigen wir die Seiten mit Lichtbild, Gültigkeit des Ausweises und Aufenthaltstitel.


Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung erhalten Sie von der Stadt/Meldebehörde/Rathaus etc. und dient als Nachweis Ihrer aktuellen Meldeadresse. Die Meldebescheinigung ist teilweise kostenpflichtig.


Freizügigkeitsbescheinigung
Die Freizügigkeitsbescheinigung erhalten Sie von der Stadt/Meldebehörde/Rathaus etc. und dient in Deutschland als Nachweis über das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Des Weiteren stellt diese einen Bezug auf Ihr Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass) her. Die Freizügigkeitsbescheinigung ist teilweise kostenpflichtig und gilt nur für Bürger aus EU-Ländern. Sollten Sie diese nicht vorweisen können, gelten die allgemeinen Bestimmungen wie beim ausländischen Reiseausweis.


Aufenthaltstitel
Den Aufenthaltstitel erhalten Sie von der Stadt/Meldebehörde/Rathaus etc., teilweise sind diese kostenpflichtig.


Aufenthaltsberechtigung
Hierbei handelt es sich um eine zeitlich und räumlich unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung. Die Aufenthaltsberechtigung erhalten Sie von der Stadt/Meldebehörde/Rathaus etc. und dient in Deutschland als Nachweis über das Recht auf Aufenthalt. Die Aufenthaltsberechtigung ist teilweise kostenpflichtig.


Geschäftsführer
Der Geschäftsführer Ihrer Firma oder der alternative Ansprechpartner als haftende Kontaktperson inkl. Ausweiskopie.


Amtsgericht
Das Amtsgericht bei dem Ihre Firma gemeldet ist.


Handelsregister              
Die gültige Eintragung Ihrer Firma im öffentlichen Handelsregister.